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AGB

I. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alleinig gültig und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber. Abweichende, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, Ergänzungen und/oder mündliche Zusage bedürfen
unserer schriftlichen Zustimmung.

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II. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Das Auftragsverhältnis wird für uns erst durch Versendung einer schriftlichen Bestätigung oder den tatsächlichen Leistungsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die für uns kostenfreie Ablehnung von Aufträgen vorbehalten.

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III. Unterlagen, Toleranzen

Die in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Wir behalten uns Software-, Konstruktions- und Formänderungen vor. Alle Angaben über Mengen, Maße, Farben, Kapazitäten und sonstige Eigenschaften oder technische Daten verstehen sich unter handelsüblichen Toleranzen.

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IV. Lieferung

Leistungstermine sind nur im Falle schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Wird ein solcher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist hierbei, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn es einer Mitwirkung des Auftraggebers bedarf, erst im Zeitpunkt seiner Erfüllung, jedenfalls aber nicht vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Sie gilt als eingehalten, wenn die Fertigstellung bzw. unsere Bereitschaft zur Leistung bis zu ihrem Ablauf mitgeteilt ist. Lieferfristen verlängern sich beim Eintritt von Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, entsprechend, so ua. bei Verzögerungen unserer Lieferanten. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind stets zulässig und führen, auch wenn es sich um einen einheitlichen Auftrag handelt, zur Fälligkeit der entsprechend von uns gestellten Teillrechnungen. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Vertragegegenstandes auf den Auftraggeber über. Wir haben das Recht, eine Transportversicherung auf Kosten des Auftraggebers abzuschließen. Transportschäden müssen umgehend
beim ausführenden Transportunternehmen gerügt werden. Nach außen hin nicht sichtbare Transportschäden und fehlende Teile müssen, bei sonstigem Ausschluss, binnen 7 Tage nach Erhalt der Ware gemeldet werden.

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V. Preise, Zahlung

Unsere Preise verstehen sich ohne Nebenkosten (Verpackung, Versand, Transport, Transportversicherung, tc.) sowie exkl. USt. nben Arbeitszeiten berechnen wird auch Wegzeiten,Fahrtkosten, Spesen und Kosten der nanspruchnahme unserer Hotline. Jede angefangene tunde gilt als volle. Außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeit sind wir berechtigt, uschläge gemäß unserer aktuellen Preislisten zu berechnen. Wenn sich bis zum Leistungstermin die Löhne, Material- oder sonstigen Kosten außerhalb unseres Einflussbereiches ändern, sind wir zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, insofern schriftlich nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten, unbeschadet allfälliger höherer Bankzinsen, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist jedweder von uns gewährte Nachlass hinfällig und der von uns nachverrechnete Betrag sofort fällig. Für die von uns verfassten Mahnschreiben gilt ein Kostenbetrag von zumindest E 15,00 als vereinbart.

Die Widmung der einlangenden Zahlungen auf Zinsen, Kosten und Kapital wird durch uns bestimmt. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Auftraggeber mit auch nur einer Rate ganz oder teilweise in Verzug ist. Ein Recht zur Zurückbehaltung oder die Aufrechnung mit eigenen Forderungen, gleich welcher Art, steht dem Auftraggeber nicht zu. Bei Vorliegen behebbarer Mängel ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gesamte offene Zahlung zurückzubehalten, sondern nur die angemessenen Behebungskosten.

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VI. Urheberrecht

Das Urheberrecht an der Software liegt bei Alfred Nikolic. An der Software erwirbt der Auftraggeber lediglich ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Es ist ihm nicht gestattet, die Software als Ganzes oder in Teilen für andere als interne Datensicherungszwecke zu kopieren oder, in welcher Art
immer, an Dritte weiterzugeben.

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VII. Gewährleistung, Schadenersatz

Die Gewährleistungsfrist entspricht den geltenden (österreichischen) gesetzlichen Bestimmungen. Die Beweislast gemäß § 924 ABGB trifft den Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, eine so exakte Fehlerbeschreibung zu geben, dass uns das Nachvollziehen des behaupteten Fehlers möglich ist.
Falls eine andere Software und/oder Hardware als die von uns Vorgesehene bzw. Empfohlene eingesetzt wird, besteht Gewährleistung nur insoweit, als es sich um Fehler handelt, die auch auf der von uns freigegebenen Hard- und Software auftreten würden. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die Einsatzmöglichkeit
von nicht von uns bereitgestellter Hardund Software zu vergewissern. Insofern das gelieferte Gerät bzw. System der Fa. Saphir Wassertechnologie mit anderen Komponenten als werkseitig vorgegeben bzw. mit anderen Komponenten die nicht ausdrücklich schriftlich von der Fa. Saphir Wassertechnologie freigegeben
wurden, kombiniert werden, erlischt automatisch jede Gewährleistung. Gewährleistungausschluss besteht weiters bei Störungen und Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Anwendungs-, Bedienungs- und Interpretationsfehler, unsachgemäß ohne unsere Zustimmung vorgenommenen Eingriffen, Fehler
die durch Stromschwankungen, Stromausfällen oder aus sonstigen Gründen eintreten, die wir nicht zu vertreten haben oder im Falle offener Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber, gleich welcher Art. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Auftraggeber unsere mit dem vermeintlichen Gewährleistungsfall entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Bei rechtzeitig erhobenen und begründeter Mängelrügen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, wobei uns auch das Recht zusteht, das gelieferte Produkt durch ein anderes, von der Zweckerfüllung her gleichwertiges auszutauschen.

 

VIII. Schadenersatz, Produkthaftung

Wir haften nicht für lediglich leicht fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt sinngemäß auch für Sachschäden aus Produktfehlern. Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, so insbesondere auch aufgrund Betriebsunterbrechung, Informationsverlusts, entgangenen Gewinn, etc. ist ausnahmslos ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch ein Rückgriffsanspruch gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz.

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IX. Eigentumsvorbehalt, Nutzungssperre

Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages behalten wir uns das Eigentumsrecht an allen Liefergegenständen vor. Werden diese oder auch nur Teile davon gepfändet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes ist bis zur vollständigen Rechnungszahlung Konsequenzen wird ausdrücklich hingewiesen. Im Falle der Ausübung unseres Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet, alle von der Software gezogenen Kopien einschließlich der Sicherheitskopien vollständig herauszugeben und jedwede Verbreitung im Rahmen eines Datentransfers zu unterlassen. Weiters sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erteilung der Nutzungsberechtigung für unsere Programme zu versagen und eine technische Nutzungssperre zu aktivieren. Allfällige Gegenforderungen des Auftraggebers sind hierbei nicht kompensierbar, es sei mdenn, sie sind von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich und rechtskräftig festgestellt. Diese Nutzungssperre gilt auch für nicht konnexe Zahlungsverpflichtungen.

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X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für inländische wie auch für ausländische Auftraggeber unser Firmensitz in A-6322 Kirchbihcl bzw. das dafür sachlich zuständige Gericht in Kufstein oder Innsbruck als vereinbart. Die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber unterliegt österreichischem
materiellen Recht.

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XI. Sonstiges

Wir sind berechtigt, die im Laufe der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedigungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt.

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XII. Kosumentenschutzgesetz

Für Konsumentengeschäfte gelten vorrangig die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Falls ein Konsument nicht selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt oder die Vertragserklärung nicht in unseren Geschäftsräumen abgegeben hat, steht ihm das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetzes durch schriftliche Erklärung binnen einer Woche zu.

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Siehe auch Google Action Privacy Terms

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